Das Warnamt X in Pähl gehörte zum Luftschutz-Warndienst der Bundesrepublik Deutschland. Am 10. Oktober 1957 trat das erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (ZBG) in Kraft. Es sah einen Luftschutz-Warndienst und örtliche Alarmdienste vor. Neben Verwaltungs-, Unterkunfts- und Versorgungsgebäuden bildete der Schutzbunker das Herzstück eines Warnamts.
Die damaligen „Richtlinien für Schutzbunker“ bestimmten den Aufbau: Schutz vor Volltreffern von Sprengbomben bis 1.000 kg, schweren Nahtreffern, Brandbomben und Feuerstürmen sowie atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln. Der Schutzgrad S9 sah einen Überdruck von 9 atü bei Luftdetonationen vor. Bei den Warnamtbunkern waren Wände und Decken deshalb zwischen 3 und 7 Meter stark.
Der Warnamtbunker war für 30 Tage vollständig autarken Betrieb ausgelegt. Zwei eigene Tiefbrunnen sicherten die Wasserversorgung. Notstromaggregate mit 120 kVA und 30 kVA, eine Klima- und Lüftungsanlage mit Filtern sowie Betriebsmittelvorräte ermöglichten den unabhängigen Betrieb. Zur Versorgung des Personals gehörten eine Küche, ein Vorratsraum, eine Kühlkammer und ein Sanitätsbereich.
Zurzeit finden keine Veranstaltungen oder Führungen statt. Einen Eindruck vom Inneren vermitteln die Bunkerbilder. Informationen zum Standort finden Sie unter Anfahrt; für allgemeine Fragen nutzen Sie unseren Kontaktbereich.
AUKIO AUSSTELLUNG 2018
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DATE: 2018